Krankenkassen Anerkennung

Wir verfügen über eine Krankenkassenanerkennung in den Kantonen AG, BL, BS, SO 

Bei ärztlicher Verordnung werden die Kosten gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) und Zusatzversicherung (VVG) durch die Krankenkasse übernommen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Unser Betreuungsangebot ist so individuell wie Ihr Bedürfnis. Wir klären gemeinsam ab, welche Lösung für Sie oder Ihre Angehörigen in Frage kommt. Rufen Sie uns gern an für ein unverbindliches Erstgespräch!

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